Extra-Zeit für Bewegung – nachholen was ausgefallen ist!

Die Förderung wurde bis Sommer 2023 verlängert. Sportvereine können ab dem 3.2.2023 Anträge stellen.

Quelle: Sportjugend NRW

Die Förderung des Ministeriums für Schule und Bildung geht in die nächste Runde. Noch bis zum 31. Juli 2023 werden zusätzliche außerschulische Angebote in Sportvereinen gefördert, die auf eine sport- und bewegungsorientierte Förderung von Schüler*innen abzielt.

Eine Antragsstellung ist ab dem 03.02.2023 möglich.

Kurz & Knapp:

Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 Teilnehmer*innen und mindestens 6 Zeitstunden; es kann an einem Tag durchgeführt werden, aber auch auf mehrere Tage verteilt stattfinden, wobei die Mindestdauer einer Einheit 90 Minuten beträgt. Angebote können in den Ferien, an Wochenenden oder unterrichtsbegleitend – also während des laufenden Schuljahres an unterrichtsfreien Nachmittagen – stattfinden. Als außerschulische Angebote können Maßnahmen während des laufenden Schuljahres nicht in den Unterrichtsalltag eingebettet werden; sie müssen vom Schulunterricht und Ganztagsangebot abgegrenzt sein.

Das Angebot wird mit max. 500 Euro pro Tag (6 Stunden) bezuschusst. Für Angebote des organisierten Sports (Sportvereine, Mitgliedsorganisationen) besteht für die Teilnehmer*innen und Übungsleitungen Versicherungsschutz über die Sportversicherung des LSB NRW.

Weitere Infos beim Landessportbund

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